Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Creative Media Kos

 

 

 

1. Umfang und Gültigkeit

 

1.1. Für diesen und alle folgenden Aufträge und Vereinbarungen mit dem Auftraggeber gelten die hier angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, Creative Media Kos, im folgenden kurz CM genannt. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei CM angefordert und im Internet unter http://www.cm.co.at (Kontakt) abgerufen werden. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen werden dem Vertragspartner von CM am Postweg, per Fax, per E-Mail oder über die Internet-Adresse http://www.cm.co.at mitgeteilt und treten frühestens drei Monate nach Veröffentlichung in Kraft. Von CM kundgemachte Änderungen der den Verträgen zugrunde liegenden Vertragsinhalte (Geschäftsbedingungen und Preis) berechtigen den Vertragspartner von CM, innerhalb von vier Wochen ab Kundmachung der Änderung, den Vertrag zu kündigen. Wird durch eine Änderung der Vertragspartner ausschließlich begünstigt, so können die betreffenden Regelungen von CM jedoch ab Bekanntgabe der Änderung angewendet werden.Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

 

 

 

2. Vertrag

2.1 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch CM, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Auftraggeber zustande. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn CM nach der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (wie Konzeptionierung, Programmierung, Webdesign, Domainregistrierung, Freischaltung des Internetzugangs oder Bekanntgabe von User-Login und Passwort, Einrichtung eines Webspace oder Freischaltung der Teilnehmernummer) begonnen hat

 

2.2 Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggebern vorbehaltlos ausführen.

 

2.3 CM ist verpflichtet, vor Annahme eines Auftrages die Geschäftsfähigkeit des Auftraggebers festzustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Abschluss eines Vertragsverhältnisses alle erforderlichen Unterlagen über sein Unternehmen, insbesondere Firmenwortlaut, Firmenbuchauszug, Gewerbeschein, Steuernummer, durch vollständige Vorlage obiger amtlicher Dokumente zu erbringen. Ebenso kann ausserdem von CM ein Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- und Vertretungsbefugnis für die jeweils genannte Firma abverlangt und überprüft werden. Bei Firmen mit Sitz im Ausland ist zusätzlich zu den genannten Unterlagen, ein Firmenprofil der Rating-Agentur Moodys vorzulegen, in welchem die Geschäftstätigkeit des Kunden ausreichend bestätigt wird.

 

2.4 Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis dafür, dass vor Auftragsannahme eine Überprüfung seiner Bonität durch Anfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunftdateien und der damit notwendigen Datenübermittlung (wie etwa Namen, Geburtsdatum und Adresse) erfolgt. CM ist darüber hinaus berechtigt, von bereits abgeschlossenen Verträgen während der Werkerstellung zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Auftraggeber nicht kreditwürdig ist.

 

2.5 CM ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

 

 

2.6 Vertragsdauer

Die Laufzeit des Vertrages wird im jeweiligen Auftrag bzw. Vertrag selbst festgelegt. Für Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag ist Voraussetzung, daß der Auftragnehmer mit der vereinbarten Lieferungs- oder Leistungsfrist in Verzug ist und eine vom Kunden gesetzte und der Aufgabe angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

 

 

 

 

 

 

3. Lieferung

3.1 Die Lieferung erfolgt nicht durch CM. Der Auftraggeber organisiert die Abholung der Waren selbst bzw. auf eigene Kosten.

 

3.2 Übernimmt CM jedoch gemäss vorheriger schriftlicher Vereinbarung den Transport, so hat der Auftraggeber Beanstandungen aus Transportschäden sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und beim Auftragnehmer schriftlich vorzubringen.

 

3.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von CM benannt sind, auf den Auftraggeber über.

 

3.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Liefertermine möglichst genau einzuhalten. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 10 Werktage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren, mind. 20-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes für nicht in Sonderanfertigung für den Auftraggeber befindliche Ware bzw. noch nicht in Lieferung befindliche Ware vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, oder sonstige, durch den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet.

 

3.5 Aufbewahrungsmaßnahmen, die aus Gründen notwendig werden die beim Auftraggeber liegen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung

 

 

 

4. Zahlungen

4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend bei bzw. nach Lieferung.

 

4.2 Für Zahlungen gelten die Konditionen, die auf der Rechnung angegeben sind.
Bei Projekten, welche die Summe von Euro 1.500,-- übersteigen, werden bei Vertragsabschluss 50 Prozent
des Projektvolumens fällig gestellt, bzw. erfolgt die Aufnahme der Arbeiten erst nach verbuchtem Zahlungseingang.

 

4.3 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

 

4.4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

 

4.5. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 7,5 % über der Bankrate der österreichischen Nationalbank zuzüglich MWSt. verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen. Allfällige Inkassospesen bzw. Anwaltskosten sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der an Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten notwendigen Datenübermittlung (wie etwa Namen, Geburtsdatum, Adresse, Mahndaten).

 

4.6 Außerdem ist CM bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 

4.7 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von CM nicht anerkannter Mängel ist ausdrücklich ausgeschlossen (Kompensationsverzicht), außer die Gegenforderung wurde gerichtlich festgestellt, CM ist zahlungsunfähig oder hat die Gegenforderung anerkannt.

 

4.8 Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung schriftlich bei CM zu erheben. Mit unbeeinspruchtem Ablauf der Frist, erkennt der Vertragspartner die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und der Höhe nach an. CM wird in der Rechnung oder an anderer geeigneter Stelle auf diese Frist aufmerksam machen. Im Falle einer fristgerechten Einwendung wird CM diese überprüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der ausgestellten Rechnung bestätigen oder die Rechnung entsprechend abändern bzw. neu berechnen. Für den Fall, dass ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Vertragspartners ausgewirkt haben könnte und sich das tatsächlich zu entrichtende Entgelt nicht ermitteln lässt, ist CM berechtigt, basierend auf den vorhergehenden drei Abrechnungszeiträumen, eine durchschnittliche Pauschalabgeltung festzusetzen.

 

 

4.9 Schecks, Kreditkarten und Wechsel werden nicht akzeptiert.

 

4.10 Zahlungen, die bei Dritten entstehen, die von CM nach Rücksprache beauftragt wurden (z.B. Druckereien) einen Auftrag (z.B Druck eines Folders oder von Visitenkarten) werden direkt an den Auftraggeber verrechnet. Andere Vereinbarungen über Zahlungskonditionen sind auf der Rechnung angeführt.

 

 

5. Gerichtsstand

5.1 Gerichtsstand, sowie Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 8570 Voitsberg.

 

 

6. Materialänderungen

6.1 Dem Auftraggeber zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktion, und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen CM hergeleitet werden können.

 

 

7. Preise

7.1. Die genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird den Auftraggeber zusätzlich in

Rechnung gestellt. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist CM berechtigt, die Preise anzupassen.

 

7.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen. Erhöht sich der Fakturenpreis gegenüber dem Vertragspreis um mehr als 7 Prozent, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag ohne gegenseitige Schadenersatzansprüche zurückzutreten.

 

 

8. Rücktritt

CM ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten,

wenn...

 

8.1 ... die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;

 

8.2 ...begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind, und dieser auf Begehren von CM weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt;

 

8.3 ... der Vertragspartner am WestNet-Server einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist;

 

8.4 ... über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;

 

8.5 ... der Vertragspartner sonstige gesetzliche und/oder vertragliche Pflichten, insbesondere solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit der von CM angebotenen Dienste oder dem Schutz Dritter dienen, nicht erfüllt.

 

8.6 ... der Vertragspartner bei Anbotslegung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

 

8.7 ... nach Einholung einer Bonitätsauskunft Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners entstehen.

 

8.8 ... der Vertragspartner Internetdienste zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung benützt.

 

8.9 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von CM sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte (Teil)leistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde, sowie für von CM erbrachte Vorbereitungshandlungen. CM steht stattdessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

 

8.10 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von CM zu verantworten sind, oder tritt CM berechtigt vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für CM entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart.

 

8.11 Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grund auch immer CM zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. CM ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Aus der Löschung kann der Vertragspartner keinerlei Ansprüche CM gegenüber stellen.

 

8.12 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von CM entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Reparaturen oder Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung seitens CM von Dritten vorgenommen wurden.

 

8.13 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Vertragspartner die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich detailliert angezeigt hat.

 

8.14 CM ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist CM berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

 

9. Eigentumsrecht

9.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Mahnspesen) uneingeschränktes Eigentum von CM.

 

9.2 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist CM jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Der Auftraggeber gestattet CM das Betreten des Ortes, an dem sich die Ware von CM befindet.

 

 

10. Haftung

10.1 CM haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen

 

10.2 CM haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von CM zugänglich sind. Jeder Vertragspartner von CM verpflichtet sich, bei der Nutzung der von CM angebotenen Dienste die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. CM behält sich ihren Vertragspartnern gegenüber vor, den Transport von Daten oder Diensten, die Gesetzen, internationalen Konventionen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

 

 

11. Datenschutz und Sicherheit

11.1 Speichern von Daten

CM ist berechtigt, Vermittlungsdaten (§ 87 Telekommunikationsgesetz, TKG), insbesondere Source ­und Destination-IP und sämtliche anderen Logfiles im Rahmen des § 93 TKG sofern dies für Zwecke der Verrechnung von Entgelten erforderlich ist, bis zum Ablauf jener Frist, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann, sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu speichern. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis, dass CM die Daten zur Vermarktung sowie für Zwecke der eigenen Telekommunikationsdienste verwenden darf.

 

11.2 Geheimhaltungspflicht

Die Mitarbeiter von CM unterliegen der Geheimhaltungsverpflichtung des Datenschutzgesetzes. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing ­und Domaininformationen müssen jedoch an den jeweiligen Provider (zb WestNet) weitergegeben werden.

 

11.3 Stammdaten

CM speichert als Stammdaten der Vertragspartner und Teilnehmer: akademischen Grad, Vornamen, Familiennamen, Teilnehmernummer, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungslegung. Diese Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben (Ausnahmen erwähnt).

 

11.4 Kundendaten

CM ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. CM haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Vertragspartners oder Dritter gegenüber CM aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen.

 

11.5 CM behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der Verdacht besteht, dass von ihrem Internetanschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend oder in sonstiger Weise schädigend oder belästigend für CM oder andere Rechner oder für andere Internetteilnehmer sind, aufzufordern, dies umgehend, längstens jedoch innerhalb einer Frist von 24 Stunden, zu unterlassen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht oder nicht fristgerecht nach, wird CM den Anschluss dieses Vertragspartners unverzüglich physisch und/oder logisch vom Internet trennen. Sollten aus dieser Einstellung von Leistungen dem Vertragspartner oder Dritten Schäden entstehen, so haftet CM hiefür nicht. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung sowie der Aufforderung, das Verhalten zu unterlassen und jegliche dadurch entstehende Reparaturen und Schäden werden mit den von CM üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

 

11.6 CM behält sich vor, Namen, Internet-Adressen, sowie Art des Services von Vertragspartnern auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Vertragspartners unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.

 

 

12. Projektstart

CM behält sich das Recht vor, erst dann mit den Arbeiten an einem Projekt zu beginnen, wenn sämtliche zuvor mit dem Auftraggeber festgelegten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte) übergeben sind. Der Auftraggeber liefert diese in der für das jeweilige Medium notwendigen Qualität. CM ist nicht verpflichtet, Originalunterlagen für die Erfüllung eines Auftrages

bei Dritten zu organisieren.

 

 

13 Urheberrecht

13.1 Coyright

Der Vertragspartner ist, wenn er Unterlagen (Fotos und Texte), die zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind, an den Auftragnehmer liefert allein verantwortlich für Abgeltung von Urheberrecht, Werkschutz, geistigem Eigentum bzw. Copyright und Recht auf Copyrightvermerk.

 

 

14. Pflichten des Vertragspartners

14.1 Rechtsvorschriften

Der Vertragspartner von CM wird ausdrücklich auf das Pornographiegesetz, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber CM, diese und sämtliche anderen einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und übernimmt die alleinige Verantwortung für deren Einhaltung.

 

14.2 Telekomgesetz

Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, in der jeweils geltenden Fassung.

 

14.3 Namensänderung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, Änderungen der angegebenen Teilnehmerrufnummern, jede Änderung seiner Adresse (Geschäftsanschrift, Sitzverlegung) bzw. Änderung der Rechtsform, CM umgehend anzuzeigen. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von CM als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen.

 

14.4 Salvatorische Klausel

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

 

14.5 Der Tod des Vertragspartners beendet das Vertragsverhältnis. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Vertragspartners haften unbeschadet anderer Bestimmungen die Verlassenschaft bzw. die Erben für angefallene Entgelte.

 

14.6 Zusätzliche Bestimmungen bei der Bestellung von Domain-Namen

Domain-Adressen werden von vorgesehenen Institutionen wie nic.at usw. eingerichtet. CM vermittelt auf Wunsch die Domain-Registrierung. CM übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit einer Domain. CM erwirbt oder vergibt daher keine Rechte an der Domainbezeichnung; CM treffen auch keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich der Domain, insbesondere ist CM nicht zur Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit der Domain-Bezeichnung verpflichtet. Was die Einrichtung und Führung der Domain betrifft, besteht ein Vertragsverhältnis lediglich zwischen dem Besteller und der jeweiligen Institution wie nic.at usw. Diesem Vertrag liegen zB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von nic.at (abrufbar unter http://www.nic.at) zugrunde.

 

 

15. Pflichtenheft

Ein detailliertes Pflichtenheft kann durch den Anbieter oder durch den Kunden erfolgen. Erfolgt die Ausarbeitung durch den Anbieter, hat der Kunde sämtliche dafür erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat die Anforderungen bzw. das Pflichtenheft auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen. Spätere Änderungen sind schriftlich zu bestätigen und werden gesondert verrechnet.

Spätestens 14 Tagen nach Lieferung einer Internetlösung hat der Kunde die Leistungsabnahme durchzuführen. Die Abnahme hat auf Grund des durch den Kunden akzeptierten Pflichtenheftes zu erfolgen und muss in einem Abnahmeprotokoll schriftlich bestätigt werden. Eventuelle Abweichungen sind vom Kunden schriftlich bekanntzugeben und ist der Anbieter verpflichtet, solche Mängel so schnell als möglich zu beheben. Werden wesentliche Mängel, also solche, die den Gebrauch verhindern, behoben, hat eine neuerliche Abnahme zu erfolgen.

Führt der Kunde im vorgenannten Zeitraum keine Abnahme durch oder wird die Software tatsächlich eingesetzt, gilt diese jedenfalls mit Ablauf des vorgenannten Zeitraums bzw. mit Inbetriebnahme als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.

 

 

16. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die vertragsgegenständliche Leistung im Eigentum des Anbieters, dies gilt auch, falls das vereinbarte Produkt auf Datenträger übergeben oder mittels Internet/E-Mail/ftp-transfer übermittelt wurde ist. Soweit lediglich Nutzungsrechte an Software vergeben wurden, gilt diese Regelung sinngemäß. Der Kunde wird berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an seine Bedürfnisse anzupassen, solange er nicht mit der Zahlung in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei exekutiven Zugriffen Dritter wird der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und verpflichtet sich, den Anbieter aus allen daraus resultierenden Forderungen und Kosten schad- und klaglos zu halten. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung eines Herausgabeanspruchs von einem Dritten zu fordern.

 

 

17. Pflichten des Kunden

Der Kunde wird alle Informationen, zum Projekt gehörigen Unterlagen sowie Methoden vertraulich behandeln, und zwar bereits während der Vertragsverhandlungen während der Vertragsdauer, sowie nach Auflösung des Vertrages. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung wird der Kunde auch an alle seine Mitarbeiter überbinden. Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung von Vertragspflichten. Die Vertragspartner verpflichten sich, einander während oder für den Zeitraum von 2 Jahren nach Vertragsbeendigung keine Mitarbeiter abzuwerben oder durch Dritte abwerben zu lassen. Für die Verletzung dieser Bestimmung gilt eine Konventionalstrafe von Euro 80.000,-- als vereinbart.