1.
Umfang und Gültigkeit
1.1. Für diesen und alle folgenden Aufträge und Vereinbarungen mit dem
Auftraggeber gelten die hier angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Auftragnehmers, Creative Media Kos, im
folgenden kurz CM genannt. Alle Aufträge
und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer
und Auftraggeber schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und
verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei CM angefordert und im Internet
unter http://www.cm.co.at (Kontakt) abgerufen werden. Änderungen
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für die gegenständlichen Leistungen
maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen werden dem Vertragspartner
von CM am Postweg, per Fax, per E-Mail oder über die Internet-Adresse http://www.cm.co.at mitgeteilt und treten frühestens drei Monate
nach Veröffentlichung in Kraft. Von CM kundgemachte Änderungen der den Verträgen
zugrunde liegenden Vertragsinhalte (Geschäftsbedingungen und Preis) berechtigen
den Vertragspartner von CM, innerhalb von vier Wochen ab Kundmachung der Änderung,
den Vertrag zu kündigen. Wird durch eine Änderung der Vertragspartner ausschließlich
begünstigt, so können die betreffenden Regelungen von CM jedoch ab Bekanntgabe
der Änderung angewendet werden.Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden
für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung
hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2.
Vertrag
2.1 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung
durch CM, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Auftraggeber
zustande. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn CM nach der Bestellung eine
schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner
zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen
Leistungserbringung (wie Konzeptionierung, Programmierung, Webdesign,
Domainregistrierung, Freischaltung des Internetzugangs oder Bekanntgabe von
User-Login und Passwort, Einrichtung eines Webspace oder Freischaltung der Teilnehmernummer)
begonnen hat
2.2 Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggebern vorbehaltlos ausführen.
2.3 CM ist verpflichtet, vor Annahme eines Auftrages die Geschäftsfähigkeit
des Auftraggebers festzustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor
Abschluss eines Vertragsverhältnisses alle erforderlichen Unterlagen über sein
Unternehmen, insbesondere Firmenwortlaut, Firmenbuchauszug, Gewerbeschein,
Steuernummer, durch vollständige Vorlage obiger amtlicher Dokumente zu erbringen.
Ebenso kann ausserdem von CM ein Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs-
und Vertretungsbefugnis für die jeweils genannte Firma abverlangt und überprüft
werden. Bei Firmen mit Sitz im Ausland ist zusätzlich zu den genannten
Unterlagen, ein Firmenprofil der Rating-Agentur Moodys vorzulegen, in welchem
die Geschäftstätigkeit des Kunden ausreichend bestätigt wird.
2.4 Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis dafür,
dass vor Auftragsannahme eine Überprüfung seiner Bonität durch Anfragen bei
behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunftdateien
und der damit notwendigen Datenübermittlung (wie etwa Namen, Geburtsdatum und
Adresse) erfolgt. CM ist darüber hinaus berechtigt, von bereits abgeschlossenen
Verträgen während der Werkerstellung zurückzutreten, sofern Tatsachen
eintreten, die aufzeigen, dass der Auftraggeber nicht kreditwürdig ist.
2.5 CM ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der
Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
2.6 Vertragsdauer
Die Laufzeit des Vertrages wird im jeweiligen Auftrag bzw. Vertrag
selbst festgelegt. Für Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag ist Voraussetzung,
daß der Auftragnehmer mit der vereinbarten Lieferungs- oder Leistungsfrist in
Verzug ist und eine vom Kunden gesetzte und der Aufgabe angemessene Nachfrist
erfolglos verstrichen ist.
3.
Lieferung
3.1 Die Lieferung erfolgt nicht durch CM. Der Auftraggeber organisiert
die Abholung der Waren selbst bzw. auf eigene Kosten.
3.2 Übernimmt CM jedoch gemäss vorheriger schriftlicher Vereinbarung
den Transport, so hat der Auftraggeber Beanstandungen aus Transportschäden
sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und beim Auftragnehmer
schriftlich vorzubringen.
3.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den
Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von CM benannt
sind, auf den Auftraggeber über.
3.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Liefertermine
möglichst genau einzuhalten. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 10
Werktage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer
weiteren, mind. 20-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes für nicht
in Sonderanfertigung für den Auftraggeber befindliche Ware bzw. noch nicht in
Lieferung befindliche Ware vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Auftragnehmer
kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte,
oder sonstige, durch den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse, wie
beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen,
unmöglich wird. In beiden Fällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsfreien
Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet.
3.5 Aufbewahrungsmaßnahmen, die aus Gründen notwendig werden die beim
Auftraggeber liegen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und gelten als
Ablieferung
4.
Zahlungen
4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend bei bzw. nach
Lieferung.
4.2 Für Zahlungen gelten die Konditionen, die auf der Rechnung angegeben
sind.
Bei Projekten, welche die Summe von Euro 1.500,-- übersteigen, werden
bei Vertragsabschluss 50 Prozent
des Projektvolumens fällig gestellt, bzw. erfolgt die Aufnahme der Arbeiten
erst nach verbuchtem Zahlungseingang.
4.3 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer
sind innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für
Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten
Zahlungsbedingungen analog.
4.4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der
Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung
Rechnung zu legen.
4.5. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine
wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung
durch den Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe
von 7,5 % über der Bankrate der österreichischen Nationalbank zuzüglich MWSt.
verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der
Auftragnehmer berechtigt Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene
Akzepte entsprechend fällig zu stellen. Allfällige Inkassospesen bzw.
Anwaltskosten sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen. Der
Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der an
Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten notwendigen Datenübermittlung (wie
etwa Namen, Geburtsdatum, Adresse, Mahndaten).
4.6 Außerdem ist CM bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf
schriftlichem oder elektronischem Weg berechtigt, vertragliche Leistungen bis
zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger
Wirkung aufzulösen.
4.7 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht
vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder
Bemängelungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen und die
Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von CM nicht anerkannter
Mängel ist ausdrücklich ausgeschlossen (Kompensationsverzicht), außer die
Gegenforderung wurde gerichtlich festgestellt, CM ist zahlungsunfähig oder hat
die Gegenforderung anerkannt.
4.8 Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Vertragspartner innerhalb
von zwei Wochen nach Rechnungslegung schriftlich bei CM zu erheben. Mit
unbeeinspruchtem Ablauf der Frist, erkennt der Vertragspartner die Richtigkeit
der Rechnung dem Grunde und der Höhe nach an. CM wird in der Rechnung oder an
anderer geeigneter Stelle auf diese Frist aufmerksam machen. Im Falle einer
fristgerechten Einwendung wird CM diese überprüfen und anhand des Ergebnisses
die Richtigkeit der ausgestellten Rechnung bestätigen oder die Rechnung
entsprechend abändern bzw. neu berechnen. Für den Fall, dass ein Fehler
festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Vertragspartners ausgewirkt haben
könnte und sich das tatsächlich zu entrichtende Entgelt nicht ermitteln lässt,
ist CM berechtigt, basierend auf den vorhergehenden drei Abrechnungszeiträumen,
eine durchschnittliche Pauschalabgeltung festzusetzen.
4.9 Schecks, Kreditkarten und Wechsel werden nicht akzeptiert.
4.10 Zahlungen, die bei Dritten entstehen, die von CM nach Rücksprache
beauftragt wurden (z.B. Druckereien) einen Auftrag (z.B Druck eines Folders
oder von Visitenkarten) werden direkt an den Auftraggeber verrechnet. Andere
Vereinbarungen über Zahlungskonditionen sind auf der Rechnung angeführt.
5.1 Gerichtsstand, sowie Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist
8570 Voitsberg.
6.
Materialänderungen
6.1 Dem Auftraggeber zumutbare technische und gestalterische
Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen
sowie Modell-, Konstruktion, und Materialänderungen im Zuge des technischen
Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus
Rechte gegen CM hergeleitet werden können.
7.
Preise
7.1. Die genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird den
Auftraggeber zusätzlich in
Rechnung gestellt. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des
erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der
Lieferung erhöhen, so ist CM berechtigt, die Preise anzupassen.
7.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die am Tage der Lieferung
gültigen Preise zu verrechnen. Erhöht sich der Fakturenpreis gegenüber dem
Vertragspreis um mehr als 7 Prozent, so hat der Auftraggeber das Recht, vom
Auftrag ohne gegenseitige Schadenersatzansprüche zurückzutreten.
8.
Rücktritt
CM ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen
Teiles der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten,
wenn...
8.1 ... die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die
Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten
hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert
wird;
8.2 ...begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des
Vertragspartners entstanden sind, und dieser auf Begehren von CM weder
Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt;
8.3 ... der Vertragspartner am WestNet-Server einen im Verhältnis zu
dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist;
8.4 ... über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren
eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels
kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
8.5 ... der Vertragspartner sonstige gesetzliche und/oder vertragliche
Pflichten, insbesondere solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit der
von CM angebotenen Dienste oder dem Schutz Dritter dienen, nicht erfüllt.
8.6 ... der Vertragspartner bei Anbotslegung unrichtige oder
unvollständige Angaben gemacht hat.
8.7 ... nach Einholung einer Bonitätsauskunft Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Vertragspartners entstehen.
8.8 ... der Vertragspartner Internetdienste zur Übertragung von
Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung benützt.
8.9 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von CM sind im Falle des
Rücktritts bereits erbrachte (Teil)leistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu
bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom
Vertragspartner noch nicht übernommen wurde, sowie für von CM erbrachte
Vorbereitungshandlungen. CM steht stattdessen auch das Recht zu, die
Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
8.10 Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von CM zu
verantworten sind, oder tritt CM berechtigt vom Vertrag zurück, so gilt ein
Schadenersatz in Höhe des für CM entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20
% des Nettoauftragswerts als vereinbart.
8.11 Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei
Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grund auch immer CM zur
Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. CM ist
daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten
berechtigt. Der rechtzeitige Abruf solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des
Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des
Vertragspartners. Aus der Löschung kann der Vertragspartner keinerlei Ansprüche
CM gegenüber stellen.
8.12 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von CM
entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung
wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Reparaturen
oder Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung seitens CM von Dritten
vorgenommen wurden.
8.13 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Vertragspartner
die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich detailliert angezeigt hat.
8.14 CM ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des
Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind
bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist CM berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
9.
Eigentumsrecht
9.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung
(einschließlich Zinsen und Mahnspesen) uneingeschränktes Eigentum von CM.
9.2 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht
ordnungsgemäß nach, so ist CM jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten
des Auftraggebers zurückzuholen und der Auftraggeber zur Herausgabe
verpflichtet. Der Auftraggeber gestattet CM das Betreten des Ortes, an dem sich
die Ware von CM befindet.
10.
Haftung
10.1 CM haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des
Produkthaftungsgesetzes nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz
von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen,
entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen
den Vertragspartner sind ausgeschlossen
10.2 CM haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den
Inhalt von Daten, die durch Dienste von CM zugänglich sind. Jeder
Vertragspartner von CM verpflichtet sich, bei der Nutzung der von CM
angebotenen Dienste die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. CM behält
sich ihren Vertragspartnern gegenüber vor, den Transport von Daten oder
Diensten, die Gesetzen, internationalen Konventionen oder den guten Sitten
widersprechen, zu unterbinden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
11.
Datenschutz und Sicherheit
11.1 Speichern von Daten
CM ist berechtigt, Vermittlungsdaten (§ 87 Telekommunikationsgesetz,
TKG), insbesondere Source und Destination-IP und sämtliche anderen Logfiles im
Rahmen des § 93 TKG sofern dies für Zwecke der Verrechnung von Entgelten
erforderlich ist, bis zum Ablauf jener Frist, innerhalb derer die Rechnung
rechtlich angefochten werden oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht
werden kann, sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu speichern. Der Vertragspartner
erklärt ausdrücklich sein Einverständnis, dass CM die Daten zur Vermarktung
sowie für Zwecke der eigenen Telekommunikationsdienste verwenden darf.
11.2 Geheimhaltungspflicht
Die Mitarbeiter von CM
unterliegen der Geheimhaltungsverpflichtung des Datenschutzgesetzes. Auch die
bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der
Geheimhaltungspflicht. Routing und Domaininformationen müssen jedoch an den
jeweiligen Provider (zb WestNet) weitergegeben werden.
11.3 Stammdaten
CM speichert als Stammdaten der Vertragspartner und Teilnehmer:
akademischen Grad, Vornamen, Familiennamen, Teilnehmernummer, Geburtsdatum,
Firma, Adresse, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten,
Zahlungseingänge und Rechnungslegung. Diese Stammdaten werden
automationsunterstützt verarbeitet und ohne schriftliche Zustimmung des
Teilnehmers nicht weitergegeben (Ausnahmen erwähnt).
11.4 Kundendaten
CM ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr
gespeicherten Kundendaten zu schützen. CM haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf
rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und
sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Vertragspartners oder
Dritter gegenüber CM aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen.
11.5 CM behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der Verdacht
besteht, dass von ihrem Internetanschluss Netzaktivitäten ausgehen, die
entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend oder in sonstiger Weise
schädigend oder belästigend für CM oder
andere Rechner oder für andere Internetteilnehmer sind, aufzufordern, dies
umgehend, längstens jedoch innerhalb einer Frist von 24 Stunden, zu
unterlassen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht oder nicht
fristgerecht nach, wird CM den Anschluss dieses Vertragspartners unverzüglich
physisch und/oder logisch vom Internet trennen. Sollten aus dieser Einstellung
von Leistungen dem Vertragspartner oder Dritten Schäden entstehen, so haftet CM
hiefür nicht. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der
Unterbrechung der Verbindung sowie der Aufforderung, das Verhalten zu
unterlassen und jegliche dadurch entstehende Reparaturen und Schäden werden mit
den von CM üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner in
Rechnung gestellt.
11.6 CM behält sich vor, Namen, Internet-Adressen, sowie Art des
Services von Vertragspartnern auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf
Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen
schriftlichen Wunsch des Vertragspartners unterbleibt dessen Nennung in einer
Referenzliste.
12. Projektstart
CM behält sich das Recht vor, erst dann mit den Arbeiten an einem
Projekt zu beginnen, wenn sämtliche zuvor mit dem Auftraggeber festgelegten
Unterlagen (Fotos, Logos, Texte) übergeben sind. Der Auftraggeber liefert diese
in der für das jeweilige Medium notwendigen Qualität. CM ist nicht
verpflichtet, Originalunterlagen für die Erfüllung eines Auftrages
bei Dritten zu organisieren.
13.1 Coyright
Der Vertragspartner ist, wenn er Unterlagen (Fotos und Texte), die zur
Erfüllung des Auftrages notwendig sind, an den Auftragnehmer liefert allein
verantwortlich für Abgeltung von Urheberrecht, Werkschutz, geistigem Eigentum
bzw. Copyright und Recht auf Copyrightvermerk.
14.
Pflichten des Vertragspartners
14.1 Rechtsvorschriften
Der Vertragspartner von CM wird ausdrücklich auf das
Pornographiegesetz, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGBl 13
idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen,
wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte
gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich
gegenüber CM, diese und sämtliche anderen einschlägigen Rechtsvorschriften zu
beachten und übernimmt die alleinige Verantwortung für deren Einhaltung.
14.2 Telekomgesetz
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften
des Telekommunikationsgesetzes, in der jeweils geltenden Fassung.
14.3 Namensänderung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der
Bezeichnung, Änderungen der angegebenen Teilnehmerrufnummern, jede Änderung
seiner Adresse (Geschäftsanschrift, Sitzverlegung) bzw. Änderung der
Rechtsform, CM umgehend anzuzeigen. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht
bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von CM als zugegangen, sofern
sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen.
14.4 Salvatorische Klausel
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung
der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und
Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
14.5 Der Tod des Vertragspartners beendet das Vertragsverhältnis. Bis
zum Eingang der Mitteilung des Todes des Vertragspartners haften unbeschadet
anderer Bestimmungen die Verlassenschaft bzw. die Erben für angefallene
Entgelte.
14.6 Zusätzliche Bestimmungen bei der Bestellung von Domain-Namen
Domain-Adressen werden von vorgesehenen Institutionen wie nic.at usw.
eingerichtet. CM vermittelt auf Wunsch die Domain-Registrierung. CM übernimmt
keine Haftung für die Verfügbarkeit einer Domain. CM erwirbt oder vergibt daher
keine Rechte an der Domainbezeichnung; CM treffen auch keinerlei
Verpflichtungen hinsichtlich der Domain, insbesondere ist CM nicht zur Prüfung
auf rechtliche Zulässigkeit der Domain-Bezeichnung verpflichtet. Was die
Einrichtung und Führung der Domain betrifft, besteht ein Vertragsverhältnis
lediglich zwischen dem Besteller und der jeweiligen Institution wie nic.at usw.
Diesem Vertrag liegen zB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von nic.at (abrufbar unter http://www.nic.at) zugrunde.
15.
Pflichtenheft
Ein detailliertes Pflichtenheft kann durch den Anbieter oder durch den
Kunden erfolgen. Erfolgt die Ausarbeitung durch den Anbieter, hat der Kunde
sämtliche dafür erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat die Anforderungen bzw. das Pflichtenheft auf seine Richtigkeit
und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen. Spätere
Änderungen sind schriftlich zu bestätigen und werden gesondert verrechnet.
Spätestens 14 Tagen nach Lieferung einer Internetlösung hat der Kunde
die Leistungsabnahme durchzuführen. Die Abnahme hat auf Grund des durch den
Kunden akzeptierten Pflichtenheftes zu erfolgen und muss in einem
Abnahmeprotokoll schriftlich bestätigt werden. Eventuelle Abweichungen sind vom
Kunden schriftlich bekanntzugeben und ist der Anbieter verpflichtet, solche
Mängel so schnell als möglich zu beheben. Werden wesentliche Mängel, also
solche, die den Gebrauch verhindern, behoben, hat eine neuerliche Abnahme zu
erfolgen.
Führt der Kunde im vorgenannten Zeitraum keine Abnahme durch oder wird
die Software tatsächlich eingesetzt, gilt diese jedenfalls mit Ablauf des
vorgenannten Zeitraums bzw. mit Inbetriebnahme als abgenommen. Unwesentliche
Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.
16.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die vertragsgegenständliche
Leistung im Eigentum des Anbieters, dies gilt auch, falls das vereinbarte
Produkt auf Datenträger übergeben oder mittels Internet/E-Mail/ftp-transfer
übermittelt wurde ist. Soweit lediglich Nutzungsrechte an Software vergeben
wurden, gilt diese Regelung sinngemäß. Der Kunde wird berechtigt, die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an seine Bedürfnisse anzupassen, solange er
nicht mit der Zahlung in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Bei exekutiven Zugriffen Dritter wird der Kunde auf das
Eigentum des Anbieters hinweisen und verpflichtet sich, den Anbieter aus allen
daraus resultierenden Forderungen und Kosten schad- und klaglos zu halten. Bei
Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls die
Abtretung eines Herausgabeanspruchs von einem Dritten zu fordern.
Der Kunde wird alle Informationen, zum Projekt gehörigen Unterlagen
sowie Methoden vertraulich behandeln, und zwar bereits während der
Vertragsverhandlungen während der Vertragsdauer, sowie nach Auflösung des
Vertrages. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung wird der Kunde auch an alle
seine Mitarbeiter überbinden. Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der
Verletzung von Vertragspflichten. Die
Vertragspartner verpflichten sich, einander während oder für den Zeitraum von 2
Jahren nach Vertragsbeendigung keine Mitarbeiter abzuwerben oder durch Dritte
abwerben zu lassen. Für die Verletzung dieser Bestimmung gilt eine
Konventionalstrafe von Euro 80.000,-- als vereinbart.